Rückschlag für den ORF: Höchstgericht kippt GIS Gebühren für Streaming, Abmeldewelle droht

27.07.2015

 

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Wer ORF-Angebote nur über einen Computer mit Internetanschluss konsumiert, muss künftig keine GIS Gebühren mehr zahlen. Diese Entscheidung fällte der Verwaltungsgerichtshof im Falle des mehrjährigen Rechtsstreits eines Wieners mit dem ORF. Der ORF drängt nun auf eine Gebührenreform – finanziert er sich doch zum überwiegenden Anteil aus den GIS Gebühren und sieht jetzt seine Felle davonschwimmen.

Computer & Co. sind keine Rundfunkempfangseinrichtungen

Laut Gesetz sind GIS Gebühren zu leisten, sobald im Haushalt eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird. Die bisherige Argumentation der GIS, dass auch ein Computer diese Voraussetzung erfülle, wurde nun durch die bahnbrechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) gekippt.

Im Urteil stellt der VwGH fest, dass Computer mit Internetanschluss mangels installierter Rundfunkempfangsmodule (TV- oder Radio, DVB-T-Stick) nicht als Rundfunkempfangseinrichtung zu werten seien. Demzufolge können für das Streaming von Radio- und TV-Angeboten des ORF auch keine Gebühren eingehoben werden. Dasselbe gilt nach aktueller Rechtslage auch für das Streaming über Tablet und Smartphone.

All jene Internetnutzer, die jedoch einen DVB-T-Stick, eine TV- oder Radiokarte oder sonstige stationäre Einrichtungen zum Rundfunkempfang im Haushalt verwenden, sind weiterhin gebührenpflichtig.

Betroffene können Zahlungen einstellen und von der GIS abmelden

Das ausgesprochene Urteil gilt zwar nur für den Wiener, der den Bescheid der GIS angefochten hat, andere Betroffene können jedoch im Sinne eines Präzedenzfalles darauf zurückgreifen und sich von den GIS Gebühren abmelden bzw. ihre Zahlungen einstellen. Dem ORF droht nun eine wahre Abmeldewelle. Anwalt Johannes Öhlböck, der den genannten Fall vor Gericht vertreten hatte, rät dazu, der GIS mitzuteilen, dass keine Gebührenpflicht mehr besteht. Fordert die GIS weiterhin Gebühren ein, sollte man einen Feststellungsbescheid beantragen, der dann vor Gericht gekippt werden kann.

Rückforderung von bereits geleisteten Gebühren möglich

Da GIS-Gebühren rechtlich nicht ins Zivilrecht, sondern ins öffentliche Recht fallen, greifen hier keine Verjährungsfristen. Somit kann man für sämtliche geleisteten Jahre sein Geld zurückfordern, indem man entweder wie oben beschrieben den Rechtsweg beschreitet oder aber glaubhaft machen kann, dass ORF-Angebote tatsächlich nur über Internet gestreamt wurden. Als glaubhaft gilt beispielsweise, wenn der GIS in der Vergangenheit bereits telefonisch oder schriftlich mitgeteilt wurde, dass lediglich Streaming-Angebote genutzt werden. Auch ein entsprechender Vermerk auf dem Anmeldeformular erfüllt diesen Zweck.

ORF drängt auf Gebührenreform

Zieht man in Betracht, dass die Finanzierung des ORF zu 64 Prozent aus den Einnahmen der GIS Gebühren erfolgt, wird die Sorge um sinkende Gebühreneinnahmen aufgrund einer drohenden Abmeldewelle leicht nachvollziehbar.

Für ORF-Finanzdirektor Richard Grasl passt die derzeitige Rechtsmeinung nicht mit der technischen Realität zusammen. Er plädiert dafür, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln. Laut Grasl wäre eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eine willkommene Lösung für den ORF. Unter dieser Haushaltsabgabe versteht man eine Medienabgabe, also Steuer, ähnlich wie in Deutschland oder in der Schweiz, die jeder Haushalt zahlen muss, egal ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.

Von Seiten des Medienministeriums zeigt man sich hinsichtlich einer Gebührenreform zwar offen für Gespräche, mangels Konsens in der Regierung zu diesem Thema dürfte es in dieser Legislaturperiode allerdings zu keiner Entscheidung kommen.

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