Wenn der GIS-Mann zweimal klingelt: 5 Dinge, die Sie über die GIS wissen müssen.

03.11.2014
GIS: 5 Dinge, die Sie wissen müssen

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Spricht Ihr Fernseher auch manchmal zu Ihnen? Wenn ja, müssen Sie ihn anmelden. Und zwar bei der GIS (Gebühren Info Service GmbH), die zu jeweils 50 % dem Bund und dem ORF gehört. Die GIS hebt die Gebühren für den Fernseh- und Radioempfang ein – mit Nachdruck. Was Sie über die GIS und den letzten Gerichtsbeschluss zum Internet-Fernsehen wissen müssen, erfahren Sie hier!

GIS bezahlen für Netflix und Co.?

Ein neuer Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts besagt: Haushalte, die nur über das Internet fernsehen und Radio hören, müssen keine GIS-Gebühr bezahlen. Die GIS sieht das anders und wird vor dem Höchstgericht in Revision gehen. Bis dahin hebt sie trotzdem weiter Radiogebühren in Höhe von bis zu 7,38 Euro pro Monat ein, weil die ORF-Radios auch über das Web empfangbar sind. Die ORF-TVthek allerdings zählt nicht als Rundfunk und ist damit nicht gebührenpflichtig.

Mehr Infos zu diesem Streit zwischen ORF und den Internetriesen

5 Dinge, die Sie über die GIS wissen müssen

1. Gebührenpflicht

Haben Sie ein betriebsbereites TV- oder Radio-Gerät zuhause, sind Sie gebührenpflichtig und müssen eigentlich von sich aus eine Meldung an die GIS erstatten. Die GIS hat aber auch die Aufgabe, alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Derzeit bezahlen die Österreicher durchschnittlich 23,51 Euro pro Monat an GIS-Gebühren. Befreit davon sind Menschen mit sozialer oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit, wie z.B. Gehörlose und Bezieher von Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Studienbeihilfe oder Sozialbeihilfe mit einer gewissen Obergrenze beim Haushalts-Netto-Einkommen.

Die GIS Rundfunkgebühr steht mit den Angeboten diverser TV-Anbieter (z.B. A1 oder UPC) in keinerlei Verbindung. D.h. die GIS-Gebühr muss immer direkt durch den Kunden an die GIS entrichtet werden, sobald die technische Möglichkeit zum Fernsehen oder Radiohören in einem Haushalt gegeben ist.

2. Zusammensetzung

Die Gebühr setzt sich laut Gebührentabelle aus

  • der Radio- und Fernsehgebühr plus Umsatzsteuer für das Finanzministerium,
  • dem Kunstförderungsbeitrag für den Bund und
  • den Programmabgaben für den ORF zusammen.

Zusätzlich gibt es unterschiedlich hohe Landesabgaben (außer in Oberösterreich und Vorarlberg), die die Bundesländer bekommen. Im Jahr 2013 machten die GIS-Gebühren in Österreich 848,5 Mio. Euro aus. Zwei Drittel davon bekam der ORF und bezahlt damit Eigenproduktionen, Sendeanlagen, Landesstudios, technische Ausstattungen, Lizenzen und vieles mehr.

3. Datenschutz

Die GIS gleicht Ihre Daten mit dem Melderegister ab – die Meldebehörden müssen auf Verlangen der GIS Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Unterkunft von gemeldeten Personen preisgeben, bzw. darf die GIS auch selbst auf das Zentrale Melderegister zugreifen. Die Daten müssen zum Ende des folgenden Kalenderjahres gelöscht werden – außer von Personen, die trotz Aufforderung keine Auskunft über ihre Rundfunkgeräte erteilt haben.

4. Überprüfung

Die 130 GIS-Kontrolleure dürfen Ihnen einen Informationsbesuch abstatten oder eine schriftliche Anfrage schicken – Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft über Ihre Geräte zu geben. Erst, wenn dies erfolglos war, dürfen die Kontrolleure die Bezirksverwaltungsbehörde einschalten. Diese darf sich Zutritt zu Ihrem Heim verschaffen. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen Betreten und Durchsuchen – es dürfen weder Laden oder Türen geöffnet noch Gegenstände berührt werden. Sie müssen sich auch bis auf die Auskunft, ob Sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht, nicht weiter äußern.

5. Strafen

In Österreich gibt es 3 % Schwarzseher, die mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen müssen. Pro Jahr wird diese Strafe einige Dutzend Mal verhängt. Schon die erste Mahnung wird teuer: 10 Prozent Mahngebühr sind zu bezahlen. Wer trotzdem auf die Rechnung vergisst, muss mit dem Inkassobüro rechnen!

Also: Brav bezahlen oder ganz auf Laptop und DVDs umsteigen!

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