Was bedeuten Altersfreigaben eigentlich genau?

20.03.2017
Altersfreigaben

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Eine Altersfreigabe ist ganz generell die gesetzliche Freigabe von Filmen, Games und Musik für Kinder und Jugendliche. In diesem Artikel beschäftigen wir uns speziell mit der Altersfreigabe von Filmen in Österreich.

Durch den stetig steigenden Medienkonsum, vor allem in jungen Zielgruppen, stellt sich immer öfter die Frage: Was dürfen Kinder und Jugendliche eigentlich sehen? Im Artikel „Wie viel sollten Kinder fernsehen? 5 Regeln für den TV-Konsum“ haben wir uns schon mit pädagogischen Empfehlungen für Dauer, Zeitpunkt, Programm und Inhalten von Fernsehen für Kinder beschäftigt. Diesmal geht es nicht um die freiwillige, sondern die gesetzliche Regelung von TV-Inhalten für Kinder. Die EU-Fernsehrichtlinie und die österreichischen Jugendschutzgesetze geben dazu mehr oder weniger klare Empfehlungen ab.

Altersfreigaben der österreichischen Jugendmedienkommission

Die österreichische Jugendmedienkommission (JMK) des Bundesministeriums für Bildung prüft seit dem Jahr 2000 rund 400 Filme jährlich.

Die JMK überprüft die Werke auf ihren negativen Einfluss auf Kinder und Jugendliche. Dabei wird der Einfluss auf 6 wesentliche Kriterien bewertet:

  1. Körperliche Gesundheit
  2. Psychische und emotionale Entwicklung
  3. Geistig-kognitive Entwicklung
  4. Sozial-ethische und moralische Entwicklung
  5. Religiöses Empfinden
  6. Demokratisch-staatsbürgerliche Haltung

In der Filmdatenbank der Jugendmedienkommission gibt die JMK entsprechende Empfehlungen zu einzelnen Filmen: Sie können für alle Altersstufen oder ab 6, 8, 10, 12, 14 bzw. 16 Jahren freigegeben sein. Die Bewertung der österreichischen JMK ist meist weniger streng als die der deutschen FSK.

Altersfreigaben fürs Kino

In Österreich ist die gesetzliche Altersfreigabe von Kinofilmen Sache der Bundesländer. Da auch das Jugendschutzgesetz in Österreich auf Bundesländer-Ebene geregelt ist, gibt es dazu 9 verschiedene Gesetze.

Die Jugendmedienkommission (JMK) in Wien gibt jedoch bundesweite Empfehlungen ab. Die Bundesländer beachten und übernehmen diese Jugendschutz-Empfehlungen oft, können sie aber auch individuell abändern.

Eine Altersfreigabe alleine sagt jedoch noch nichts darüber aus, ob ein Film auch besonders für Kinder geeignet ist. Zu diesem Zweck vergibt die Jugendmedienkommission eine Positivkennzeichnung für Filme, die speziell für Kinder und Jugendliche geeignet sind.

Altersfreigaben für DVD und Blu-ray

Auch für Videos, DVDs und Blu-rays gilt das jeweilige Jugendschutzgesetz des österreichischen Bundeslandes. Weder auf Österreich- noch auf EU-Ebene gibt es dazu eine einheitliche Regelung.

Meist werden aber die Siegel der deutschen FSK (Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft) übernommen. Die FSK-Kennzeichnung von Medienträgern im Verkauf ist in Österreich also rechtlich nicht verpflichtend, aber Usus.

Alterskennzeichnung im Fernsehen

Die EU-Fernsehrichtlinie sieht zum Thema Jugendschutz vor, dass gewalttätige und pornographische Inhalte grundsätzlich verboten sind, da sie die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung von Minderjährigen schwer beeinträchtigen können. Das Verbot gilt jedoch nicht, wenn das Programm von Minderjährigen normalerweise nicht gesehen werden kann – z. B. aufgrund der späten Sendezeit, oder durch die Verschlüsselung der Sendung.

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Jedes Land darf natürlich auch strengere Vorschriften erlassen. Die Sender dürfen sich selbst ebenfalls strengere Bestimmungen auferlegen. Der ORF und die privaten Sender in Österreich (ATV, PULS4 etc.) strahlen jugendgefährdende Programme erst ab 20.15 oder 22 Uhr aus und kennzeichnen diese mit visuellen oder Audio-Signalen – z. B. mit einer Ansage vor der Sendung und einem dauerhaften Kennzeichen neben dem Senderlogo.

Die deutschen FSK-Altersfreigaben im Detail

Die Siegel der FSK (Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft) besagen:

  • FSK ab 0 freigegeben: Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  • FSK ab 6 freigegeben: Freigegeben ab sechs Jahren
  • FSK ab 12 freigegeben: Freigegeben ab zwölf Jahren
  • FSK ab 16 freigegeben: Freigegeben ab 16 Jahren
  • FSK ab 18: Keine Jugendfreigabe

Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen von Kindern ab 6 Jahren allerdings mit einer erwachsenen Begleitperson besucht werden. Für alle anderen Altersbeschränkungen gibt es keine Ausnahmen.

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