Illegales Streaming ist … illegal: Die aktuelle Rechtslage und was du beachten solltest

07.11.2017
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im April dieses Jahres führte zu einer Veränderung der Rechtslage in Hinblick auf illegales Streaming. Wer Plattformen wie kinox.to, Streamcloud oder KKiste nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und macht sich strafbar. Experten raten dazu, nur mehr auf Plattformen mit legalen Inhalten, wie z.B. HD Austria oder der ORF TVthek zu streamen.

Auswirkungen des Urteils auf illegales Streaming

Bis zu diesem Urteil hatte man kaum Urheberrechtsverfolgungen zu befürchten, wenn man sich Filme auf illegalen Streaming-Plattformen anschaute. Solange man Inhalte nur konsumierte und nicht weiterverbreitete, konnten Aktivitäten auf solchen Plattformen weitgehend als sicher eingestuft werden. Laut dem EuGH-Urteil macht man sich nun aber beim Streaming auf illegalen Plattformen strafbar und kann zur Rechenschaft gezogen werden. Demnach ist nicht nur die Bereitstellung und Vervielfältigung illegaler Angebote, sondern auch deren Nutzung rechtswidrig – egal, ob man lediglich streamt oder Inhalte dauerhaft herunterlädt.

Als User bist du zur Prüfung der Plattform verpflichtet

In Zukunft bist du als User dafür verantwortlich, festzustellen, ob die Streaming-Plattform legale oder illegale Inhalte anbietet. Was bedeutet das konkret?

  • Richter werden in Zukunft davon ausgehen, dass sich Nutzer illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit eines offensichtlich illegalen Streams Kenntnis hatten oder hätten haben müssen. Ein am oberen Bildschirmrand eingeblendetes Senderlogo eines Bezahlsenders oder die kostenlose Bereitstellung eines brandaktuellen Kino-Blockbusters dürfte demnach offensichtlich genug sein, um einen Stream als eindeutig illegales Angebot zu identifizieren.
  • Die Argumentation, man hätte nicht gewusst, dass es sich um einen illegalen Streamingdienst handelt, wird sehr eingeschränkt sein. Denn als User ist man nach der neuen Rechtslage verpflichtet, vor dem Anschauen eines Streams zu prüfen, ob das angebotene Video einer „rechtswidrigen Vorlage im Sinne des 53 des Urheberrechtsgesetzes entstammt“.
  • Zur Beurteilung, ob der Nutzer Kenntnis von der Illegalität der Plattform hatte, gehen Richter von einem „durchschnittlich informierten Nutzer” aus, der einen Sachverhalt mit seinem „gesunden Menschenverstand” bewerten kann.

Dennoch gibt es weiterhin eine Grauzone, wo man nicht auf Anhieb sagen kann, ob etwas illegal ist oder nicht. Das schützt allerdings nicht vor Strafe! Wenn man sich das alles sparen möchte, setzt man am besten auf eine legale Plattform wie HD Austria, wo zu 100 Prozent legale Inhalte geboten werden und noch dazu in gestochen scharfer HD-Qualität.

Vorsicht vor Halbwissen

In vielen Foren wird derzeit argumentiert, dass es in Österreich schwierig sei, die Nutzer auszuforschen, da Internetanbieter aufgrund der rechtlichen Lage in Österreich die IP-Adressen nicht preisgeben würden. Hier wiegt man sich in falscher Sicherheit: Zum einen kann sich das rasch ändern – wie es das kürzlich erlassene Netzwerkdurchsuchungsgesetzt in Deutschland gezeigt hat, zum anderen gibt es auch andere Möglichkeiten Nutzer auszuforschen.

Denn bei Streaming-Plattformen handelt es sich um Angebote, die sich durch Werbung finanzieren und eine Vielzahl von eingebundenen Trackern aufweisen. Auch ein mit dem Facebook-Account des Nutzers verknüpfter Like-Button auf der illegalen Seite hinterlässt Spuren. Es ist daher auch möglich, mit einem Gerichtsbeschluss auf Umwegen zu den IP-Adressen der Nutzer zu gelangen.

Vor allem Premium-Nutzer, die bei einem illegalen Anbieter angemeldet sind und einzahlen, sind über ihre beim Anbieter gespeicherten Daten vergleichsweise einfach zu ermitteln. Auf der sicheren Seite ist man daher letztlich nur mehr auf einer legalen Streaming-Plattform, die nicht viel kostet, dafür aber ein sicheres und entspanntes Fernseherlebnis in bester Qualität bietet.

Experten raten von illegalen Plattformen ab

Auch Experten raten Nutzern aus den genannten Gründen dringend davon ab, illegale Streaming- und Downloadportale zu nutzen. Nutzern müsse bewusst sein, dass sie sich aufgrund des EuGH-Urteils auf dünnem Eis bewegen. „Wenn es nach einem Urheberrechtsverstoß aussieht, sollte man die Finger davon lassen„, sagt Christian Obermoser, Konsumentenschützer bei der AK. „Man kann ja nicht wissen, ob sich die rechtliche Lage ändern wird – so wie es auch in Deutschland der Fall war.“

Die Strafen für illegales Streaming

Wenn dir die Nutzung illegaler Streams nachgewiesen werden kann, drohen Abmahnkosten bis zu 150 Euro pro Verfahren. Zu diesen Kosten kommt noch der Schadenersatz von fünf bis zehn Euro pro konsumierten Film. Derzeit sind die Gesamtkosten für Privatpersonen zwar auf rund 150 Euro gedeckelt. Wer allerdings beispielsweise wegen zehn angesehener Filme abgemahnt wird, könnte unter Umständen auch von zehn verschiedenen Rechteinhabern abgemahnt werden und damit zehn Verfahren am Hals haben. Damit würden die Kosten schnell in die Höhe schießen.

„Klage“ wegen Urheberrechtsverletzung verbreitet Schadsoftware

Wie so oft, versuchen derzeit dubiose Firmen von der geänderten Rechtslage zu profitieren. Watchlist Internet warnt aktuell vor erfundenen Schreiben, in denen von unbekannten Absendern behauptet wird, dass die Empfänger eine Urheberrechtsverletzung begangen haben und deshalb verklagt werden. Für weiterführende Informationen dazu solle der Adressat eine ZIP-Datei herunterladen. Diese Datei enthält eine Schadsoftware und darf nicht geöffnet werden!

Fazit: Illegales Streaming ist riskant

Vom Streamen und Downloaden auf illegalen Seiten solltest du in Zukunft die Finger lassen, insbesondere als „Premium User“. Ebenso von Seiten, die Filesharing betreiben. Mit HD Austria bist nicht nur zu 100 Prozent auf der sicheren Seite, sondern kannst die Inhalte auch in bester HD-Qualität genießen.

Der Inhalt dieses Artikels bietet eine Information zum Thema illegales streaming. Er dient nicht einer Rechtsberatung und kann insbesondere eine solche nicht ersetzen. Die Klärung und Beratung zu möglichen urheberrechtlichen Problemen kann nur durch zur Rechtsberatung befugte Personen, wie Rechtsanwälte erfolgen.

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