Drohnenfans aufgepasst: Was erlaubt das Drohnengesetz?

10.12.2018
Drohnenfans aufgepasst: Was erlaubt das Drohnengesetz?

© 2018 iStockphoto LP 699998622

Jeder Dritte Österreicher hätte am liebsten eine Drohne zuhause. Rund 20.000 sogenannte „unbemannte Luftfahrzeuge“ werden in Österreich pro Jahr verkauft. Mit der Beliebtheit der Drohnen steigt jedoch auch die Skepsis der Behörden. Und der durchschnittliche Drohnenpilot muss sich an eine Menge neuer Gesetze halten. Wir klären heute, was ihr wissen müsst: Wo eure Drohne mit welcher Bewilligung fliegen darf und wieso das „Drohnen-Taxi“ schneller kommt als gedacht. Außerdem sagen wir euch, was ihr alles für eure Bewilligung braucht.

Diesem Schimpansen kam eine Drohne eindeutig zu nah an sein Gehege, schaut selbst, wie das ausgeht:

Drohnen über 250 g sind meldepflichtig

Die wenigsten Drohnen in Österreich sind vorschriftsmäßig bei der Flugbehörde Austro Control angemeldet. Warum? Laut einer Studie des KFV (Kuratoriums für Verkehrssicherheit) geben vier von zehn Personen ganz offen zu: von rechtlichen Verpflichtungen beim Besitz einer Drohne wissen sie nichts. Ein großes Problem, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – und die ist happig: Bis zu 22.000 Euro kostet das unbewilligte Steuern einer Drohne in Österreich. Bei der Anmeldung dreht sich alles ums Gewicht: Umso schwerer das Gerät, umso höher die Klassifizierung.

Drei Klassen von Drohnen

Spielzeugklasse: Bis 250 Gramm zählen Drohnen als Spielzeug und dürfen bis zu 30 Meter hoch fliegen. Ein gutes Weihnachtsgeschenk für die Kinder oder ein Erwachsenen-Spielzeug fürs Wochenende im Freien.

Klasse 1: Hier finden sich die meisten im Alltag verwendeten Drohnen. Diese Luftkörper wiegen mehr als 250 Gramm und müssen bei der Austro Control angemeldet werden. Außerdem ist man verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn ihr eine Drohne besitzt, dann dürft ihr sie in dieser Klasse verwenden. Nach Erhalt einer Bewilligung dürft ihr bis zu 150 Meter hoch fliegen und könnt die Familie mit Panorama-Bildern vom Wanderwochenende überraschen. Aber Achtung: Euer Flieger muss immer in Sichtweite bleiben.

Klasse 2: Um eine solche Drohne zu fliegen, braucht man einen Pilotenschein und eine Registrierung. Diese Maschinen findet man zum Beispiel beim Militär. Drohnen der Klasse 2 müssen nicht im Radius der eigenen Sichtweite bleiben. Über kilometerweite Entfernungen werden diese vom Piloten gesteuert, nur mit einem Monitor. In Österreich wurde bis dato noch keine Klasse 2 Drohne genehmigt.

Mit diesen Klassifizierungen hat Österreich in Europa eine Wegbereiter-Rolle eingenommen. Die europäische Luftsicherheitsbehörde EASA (European Air Safety Assoscation) übernimmt gerade die Standards der Austro Control.

Filmen erlaubt?

Aus der Vogelperspektive sieht die Welt einfach atemraubend aus. Deswegen ist das Filmen per Drohne ein Hauptgrund für die Anschaffung der High-Tech-Geräte. Mit der Bewilligung der Austro Control erhaltet ihr gleichzeitig auch das Recht, zu filmen bzw. zu fotografieren.  Dabei gilt: „Das bloße Herstellen von Personenbildnissen und Videoaufnahmen ist generell erlaubt und nicht strafbar“ – so ist es auf der Website des österreichischen Innenministerium  zu lesen. Veröffentlicht ihr allerdings den Film, müsst ihr die darauf erkennbaren Personen um Erlaubnis fragen – sonst können sie euch verklagen.

Wo Drohnen fliegen dürfen

Wo eure Drohne fliegen darf, hängt von der Klasse ab, die ihr bei der Austro Control beantragt habt. Es gibt die drei Klassen A, B und C. Diese richten sich nach dem Gewicht der Drohne und danach, wie dicht besiedelt euer Flugplatz ist. Die meisten Modelle werden in der Gewichtsklasse unter 5 Kilo gekauft. Mit einer Klasse A Bewilligung dürft ihr damit in unbebautem und unbesiedeltem Gebiet fliegen. Perfekt für den Urlaub.

So klappt’s mit der Bewilligung

Ihr habt eine eigene Drohne zuhause und wollt am liebsten gleich losstarten? So schnell geht das leider nicht. Für die Bewilligung bei der Austro Control braucht ihr ein paar Unterlagen: Ein entsprechendes uLFZ Antragsformular, eine Versicherungsbestätigung, ein Bild eures Ausweises und dann noch die technischen Daten eurer Drohne – die findet ihr zum Beispiel im PDF der Bedienungsanleitung. Diese könnt ihr einfach beilegen. All das zusammen schickt ihr an ulfz@austrocontrol.at. Das Verfahren zur Erteilung einer Betriebsbewilligung nimmt derzeit ca. 1 bis 2 Wochen in Anspruch. Für eure Genehmigung müsst ihr dann noch rund 300 Euro zahlen – dann geht’s los.

Hier das offizielle Video des KFV zu Drohnen:

Zukunft kommt per Taxi

Schnell mal in die Drohne gehüpft und nach Graz gedüst? Was wie Zukunftsträumerei klingt, steht schon so gut wie vor der Tür. Erste Passagierdrohnen werden bereits in den nächsten fünf bis zehn Jahren erwartet. 2025 sollen rund 3.000 dieser Drohnen weltweit regelmäßig starten. Drohnen sind billiger als Hubschrauber und parken stabil in der Luft. Voraussetzung für die E-Flieger ist jedoch ein stabiles 5G Internetnetz – damit die Behörden immer informiert bleiben. Und vielleicht kommen dann auch endlich die ikonischen fliegenden Skateboards aus Zurück in die Zukunft – als fliegende Drohnenboards. Am besten rechtzeitig zu Weihnachten 2030.

Wer selbst nachlesen will, findet hier die Gesetzeslage zu Luftfahrzeugen. Außerdem werden auf der Website Lost in Drones Detailfragen rund ums Thema Drohne beantwortet.

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